AGB

1. Vertragsabschluss:

Die Anmeldung kann nur schriftlich erfolgen, entweder per Post, Fax oder E-mail. Mit der Zusendung des Anmeldeformulars bieten Sie uns die Buchung verbindlich an, der Vertrag kommt durch Übersendung einer Anmeldebestätigung/ Rechnung von uns zustande. Grundlage des Vertrages sind das aktuelle Programm, persönliche Absprachen und die Homepage.

Das Anmeldeformular finden Sie hier.

2. Bezahlung:

Nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist eine Anzahlung von 50 % des Reisepreises fällig, der Rest bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn. Nach Einzahlung des Gesamtbetrages auf unser Konto senden wir Ihnen die restlichen Reiseunterlagen zu. Eine Buchung innerhalb von 6 Wochen vor Reisebeginn verpflichtet zur sofortigen Zahlung des vollen Reisepreises nach Eingang der Anmeldebestätigung. Eine Anmeldung ist für uns nur verbindlich nach dem Eingehen der Anzahlung auf unser Konto.

 

3. Leistungsumfang

Es sind ausschließlich Leistungen verbindlich, die im Programm und den übersendeten Reiseunterlagen aufgeführt sind. Nebenabreden bedürfen der Schriftform und einer ausdrücklichen Bestätigung durch den Veranstalter.

 

4. Änderung von Preis und Leistung

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht vom Veranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind in dem Rahmen gestattet, soweit diese Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Insbesondere der Veranstalter ist berechtigt, die Streckenführung von Fahrten, Unterkünften und Transportmitteln zu ändern, soweit ein wichtiger Grund dies rechtfertigt. Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich geschuldeten Leistung. Sind Leistungsänderungen in erheblichem Maße notwendig, erhält der Kunde mit der Benachrichtigung die Möglichkeit, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten.

 

5. Rücktritt durch den Veranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a. ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Reisende die Durchführung der Veranstaltung, ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter, nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Gleiches gilt, wenn ein Teilnehmer den Anforderungen einer Unternehmung aufgrund einer Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen ist. Kündigen wir aus diesem Grund, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitiger Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen.

b. bis 1 Woche vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmeranzahl. In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

 

6. Rücktritt/Umbuchung seitens des Kunden

a. Beim jederzeit zulässigen Rücktritt des Kunden, maßgeblich ist der Eingang der Erklärung bei uns, betragen die Stornogebühren jeweils pro Person

– ab 30 Tage vor dem Reisebeginn 80 % des Reisepreises

– bei Rücktritt durch Nichtantritt am Reisetag 100 % des Reisepreises

Wir behalten uns vor, den durch Rücktritt entstandenen Schaden abweichen von obiger Pauschalberechnung, konkret zu berechnen.

b. bis zum Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten vertreten lassen. Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten. Wir behalten uns vor, dem Wechsel der Person zu widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen oder gesetzlichen Vorschriften nicht genügt.

c. Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben nicht in Anspruch, so behalten wir den Anspruch auf den vollen Reisepreis.

Es liegt in unserem Ermessen, für ausgefallene Leistungen Gutscheine zu vergeben.

 

7. Höhere Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kündigen. Ein gegebenenfalls gezahlter Reisepreis wird zurückerstattet. Für die erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen können wir eine angemessene Entschädigung verlangen. Im Falle höherer Gewalt werden wir die infolge der Kündigung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Insbesondere werden Sie, falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsieht, zurückgeführt. Die gegebenenfalls hierbei entstehenden Mehrkosten werden von Ihnen und uns je zur Hälfte getragen. Im übrigen fallen Mehrkosten zu Ihren Lasten.

 

8. Haftung

a. Wir erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen mit der größtmöglichen Sorgfalt. Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, haben wir nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von uns selbst und unseren Mitarbeitern zu vertreten.

b. Wir beschränken unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere bei Verschulden aus Vertragsabschluss, positiver Vertragsverletzung, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung und Gefährdungshaftung auf den dreifachen Reisepreis sofern:

– ein Schaden eines Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder

– wir für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

c. Gelten für eine vom Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche oder vertragliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder ganz ausgeschlossen ist, so können auch wir uns dem Kunden gegenüber darauf berufen.

d. Wir haften nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdausschreibungen lediglich vermittelt und die in unseren Ausschreibungen ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

 

9. Gewährleistungsrechte/Mitwirkungsobliegenheiten

a. Die Gewährleistungsrechte einschließlich der Fristen ihrer Geltendmachung bestimmen sich ausschließlich nach den Vorschriften des Reisevertrages. Weitergehende Rechte des Kunden sind, soweit zulässig, ausgeschlossen.

b. Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. Sie sind auch verpflichtet Ihre Beanstandungen unverzüglich vor Ort uns bzw. unseren Mitarbeitern zur Kenntnis zu geben. Wir, bzw. unsere Mitarbeiter werden für Abhilfe sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie schuldhaft auf einen eingetretenen Mangel hinzuweisen, so verlieren Sie alle Gewährleistungsrechte

c. Der Kunde ist für die Einhaltung aller öffentlich rechtlichen Vorschriften, u.a. Gesundheitsvorschriften, selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die das Nichtbefolgen dieser Vorschriften mit sich bringt, gehen zu seinen Lasten.

d. Wiedersetzt sich ein Teilnehmer in massiver Weise (Alkohol, Drogen, Gewalt o.ä.) den Anordnungen der Betreuer, so kann er mit sofortiger Wirkung von sämtlichen Aktionen ausgeschlossen werden. Dabei entstehende Kosten hat der Teilnehmer zu tragen. Ein Anspruch auf Rückerstattung evtl. gezahlter Gebühren besteht nicht.

e. Alle vertraglichen Ansprüche des Kunden verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Veranstaltung dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen.

 

10. Schlussbestimmungen

a. Ist oder wird eine der Bestimmungen des Reisevertrages ganz oder teilweise unwirksam, so hat das nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Wir sind vielmehr berechtigt, die unwirksame Bestimmung durch die zulässige Regelung zu ersetzen, die dem Zweck und dem Interesse der Vertragspartner am weitgehendsten entspricht.

b. Der Kunde kann uns an unserem Sitz verklagen. Für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, gilt für Kaufleute, für Personen, die einen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Reisevertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt ist, unser Sitz als vereinbarter Gerichtsstand

c. Nebenabreden, insbesondere solche, die den Umfang unserer vertraglichen Leistungen erweitern, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Es ist keiner unserer Mitarbeiter bevollmächtigt, mündliche Nebenabreden in unserem Namen zu treffen.

d. Für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten gilt nationales und internationales Recht.

e. Wir sind berechtigt das während der Aktionen entstandene Bildmaterial für unsere Zwecke (Werbung) zu benutzen.

 

Stand: Jan. 2013

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